Anwaltliche Vergütung
Erfahren Sie mehr über meine Vergütung als Rechtsanwalt. Auf dieser Seite möchte ich Sie transparent über die Kosten meiner Tätigkeit aufklären.
Was kostet meine Tätigkeit?
Für die anwaltliche Erstberatung berechne ich eine Gebühr in Höhe von € 178,50 inkl. Umsatzsteuer, wenn die Angelegenheit Sie als Privatperson betrifft. Haben Sie als Gewerbetreibender gehandelt, kann sich die Erstberatungsgebühr je nach Aufwand angemessen erhöhen.

Dieser Betrag deckt eine gründliche Analyse Ihres Falls sowie eine umfassende rechtliche Einschätzung ab. Alle anderen Gebühren sind gesetzlich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert.

Transparenz und Offenheit sind mir dabei besonders wichtig, um Ihnen von Beginn an Klarheit über die Kostenstruktur zu verschaffen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Stefan Halfpape
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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