Für die anwaltliche Erstberatung berechne ich eine Gebühr in Höhe von € 178,50 inkl. Umsatzsteuer, wenn die Angelegenheit Sie als Privatperson betrifft. Haben Sie als Gewerbetreibender gehandelt, kann sich die Erstberatungsgebühr je nach Aufwand angemessen erhöhen.
Dieser Betrag deckt eine gründliche Analyse Ihres Falls sowie eine umfassende rechtliche Einschätzung ab. Alle anderen Gebühren sind gesetzlich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert.
Transparenz und Offenheit sind mir dabei besonders wichtig, um Ihnen von Beginn an Klarheit über die Kostenstruktur zu verschaffen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.