Insbesondere Betriebsräte, die beispielsweise neu in das Gremium gewählt worden sind oder das gesamte Gremium Betriebsrat, das in einem vorher betriebsratslosen Betrieb nach einer Wahl mit der Arbeit beginnen muss, kommen häufig in eine Situation, in der sie ohne spezielles Wissen mit der Arbeitgeberseite verhandeln müssen und sich entsprechend unterlegen fühlen.
Aber auch die Personalabteilung eines Betriebes oder die Führungskräfte eines Unternehmens sind bei Neuwahl eines Betriebsrates oft ratlos, wie mit dieser neuen Situation konkret und zielführend umzugehen ist.
Zu beachten ist in dieser Situation allerdings immer, dass der Betriebsrat und die Arbeitgeberseite gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG „zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs" zusammenarbeiten sollen.
Ausgerichtet an dieser Zielsetzung biete ich daher sowohl für Betriebsräte als auch für die Arbeitgeberseite entsprechende Präsenzschulungen an, um etwaige Konflikte bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Die konkreten Schulungsthemen und Inhalte können je nach Bedarf in einem ersten Gespräch festgelegt werden