Sowohl vor dem Entschluss einem Arbeitnehmer zu kündigen als auch nach Erhalt einer Kündigung ist Besonnenheit geboten: Überstürzte Entscheidungen, wie das Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrags ohne rechtliche Beratung, können weitreichende Konsequenzen haben. Der Arbeitnehmer hat nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um mittels einer Kündigungsschutzklage rechtlich gegen diese vorzugehen. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, da die Kündigung sonst automatisch wirksam wird, selbst wenn formale Fehler vorliegen oder der Kündigungsgrund nicht ausreichend ist.
Ich biete Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und prüfe sorgfältig die Schriftform der Kündigung gemäß § 623 BGB sowie sowie bekannten Kündigungsgründe. Besonderer Kündigungsschutz, wie bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, erfordert eine präzise Analyse und gegebenenfalls die Einholung behördlicher Zustimmungen.
Ein häufiger Streitpunkt ist der rechtliche Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Eine erfolgreiche Klärung dieser Frage kann die Basis für die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung darstellen.